Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.03.1994, Az.: 2 BvR 477/94
Nichterschöpfung des Rechtswegs; Möglichkeit der nachträglichen Anhörung; Kein Gebrauch
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 08.03.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 477/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13037
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ 1994, 498 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Verfassungsbeschwerde ist wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässig, wenn der Angeklagte von der Möglichkeit der nachträglichen Anhörung gem. § 33a StPO keinen Gebrauch gemacht hat.