Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.05.1993, Az.: 1 BvR 1515/92
Eigennutzungswunsch; Vermieter; Fachgerichte; Rechtsfindung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorbringen des Beteiligten; Kenntnisnahme; Erwägung; Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.05.1993
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1515/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12877
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfG HdM Nr. 61
- NJW 1993, 2166-2167 (Volltext mit red. LS)
- WuM 1994, 134-135 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Ein Eigennutzungswunsch des Vermieters ist durch die Fachgerichte grundsätzlich zu respektieren und zur Grundlage der Rechtsfindung zu machen.
2. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn besondere Umstände im Einzelfall deutlich ergeben, daß keine Kenntnisnahme von tatsächlichem, erheblichen Vorbringen des Beteiligten gegeben ist oder keine Erwägung bei der Entscheidung gefunden hat.