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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.04.1993, Az.: 1 BvR 257/93

Subsidiaritätsgrundsatz; Maßnahmen des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst; Erneuerung; Wissenschaftliches und künstlerisches Personal; Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz; Datenübermittlung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.04.1993
Aktenzeichen
1 BvR 257/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12822
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • LKV 1993, 383-384 (Volltext mit red. LS)
  • NJ 1993, 415-416 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes bei einer Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, die im Rahmen des Verfahrens zur Erneuerung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der sächsischen Hochschulen ergangen sind.

2. Zum verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz bei der Datenübermittlung durch eine öffentliche Stelle.