Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.03.1993, Az.: 2 BvR 2075/92

Maßgebliche Erkenntnisgrundlagen; Ständige Rechtsprechung des BVerfG; Rechtliches Gehör; Presseberichte und Behördenauskünfte

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.03.1993
Aktenzeichen
2 BvR 2075/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12697
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JurBüro 1993, 468 (Kurzinformation)
  • NVwZ 1993, 769 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Legt das Gericht seine maßgeblichen Erkenntnisgrundlagen nicht offen, verletzt es auch Art. 16 II 2 GG.

2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG den Gerichten nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.