Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.02.1993, Az.: 2 BvR 1746/91
Wiederaufnahme; Strafbefehl; Tatzeit; Aktenlage; Beweiswürdigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.02.1993
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1746/91
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 12776
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1993, 2735-2736 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Wenn das Strafverfahren wieder aufgenommen wird, ist auf die Aktenlage abzustellen. Die sich aus den Akten ergebenden Tatsachen sind heranzuziehen.
2. Wenn das Landgericht feststellt, daß es bezüglich der Tatzeit an die Beweiswürdigung des Tatrichters gebunden sei, so
stellt es damit gleichzeitig fest, daß die Festlegung des Tatzeitpunktes im Strafbefehl auf einer richterlichen Beweiswürdigung beruht.