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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.12.1992, Az.: 1 BvR 326/89

Letzinstanzliche Entscheidung; Begründungspflicht; Schriftliche Verwaltungsakte; Automatische Erstellung; Form; Verdeckte Gewinnausschüttung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.12.1992
Aktenzeichen
1 BvR 326/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12500
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1993, 1409 (Kurzinformation)
  • GmbHR 1993, 595 (Volltext mit red. LS)
  • HFR 1993, 200-202 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1994, 574-575 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1994, 477 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen auch letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen eine Begründung erfordern.

2. Die Regelung des § 119 IV 1 AO, nach der bei den mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassenen schriftlichen Verwaltungsakten Unterschrift und Namenswiedergabe des entscheidenden Beamten fehlen können, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

3. Zur Verfassungsmäßigkeit der Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung.