Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.09.1992, Az.: 2 BvR 1035/92
Begründung; Fachgericht; Unwirksame Kündigung; Heilung; Nachträglich
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.09.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1035/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12601
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfG HdM Nr. 52a
- WuM 1993, 235-237 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. § 564b Abs. 3 BGB kann dahingehend ausgelegt werden, daß eine unwirksame Kündigung nicht nachträglich durch das Entstehen von Kündigungsgründen geheilt werden kann. Verfassungsrecht ist nicht verletzt.
2. Es verstößt gegen Art. 3 GG, wenn das Fachgericht unverständlich und fehlerhaft einen Parteivortrag als unbeachtlich ansieht.