Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.08.1992, Az.: 1 BvR 928/92
Unbilligkeit; Unterhaltsanspruch; Unterhalt; Kürzung; Versagung; Kurze Dauer; Ehe
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.08.1992
- Aktenzeichen
- 1 BvR 928/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12647
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- FamRZ 1992, 1283-1284 (Volltext mit red. LS)
- FuR 1993, 52 (red. Leitsatz mit Anm.)
- NJW 1993, 455 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. § 1579 Nr. 1 BGB kann bei kurzer Dauer der Ehe dahingehend ausgelegt werden, daß auch zu prüfen ist, ob es grob unbillig wäre, den Verpflichteten in Anspruch zu nehmen.
2. Das Fehlen der gesetzlichen Regelungen solcher Fälle hängt damit zusammen, daß eine Einzelfallentscheidung von den Gerichten vorzunehmen ist.
3. Die laut Gesetz zu erfolgende Abwägung ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Sie ist im Einzelfall fachgerichtlich zu entscheiden.
Vgl.: Beschluß vom 4. 7. 1989 (BVerfGE 80, 286 = FamRZ 1989, 941)