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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.06.1992, Az.: 2 BvR 1307/91

Berufung; Beschwerdewert; Rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.06.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1307/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12478
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1993, 253 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1993, 237 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Anwendung neuen Prozeßrechts auf anhängige Verfahren. Der Gesetzgeber war weder durch Art. 19 IV GG noch durch die Gewährleistung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG) gehindert, die Rechtsmittelmöglichkeiten im Zivilprozeß durch Erhöhung der Berufungssumme weiter zu beschränken.