Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.05.1992, Az.: 2 BvR 434/92
Asylverfahren; Abschiebung; Unanfechtbarer Beschluß; Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.05.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 434/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12580
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- InfAuslR 1992, 291-294 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1992, 1083-1084 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Anforderungen, denen ein unanfechtbarer Beschluß des VG über einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung genügen muß, können zumindest nicht geringer sein als diejenigen, die für ein unanfechtbares Urteil in Asylsachen oder für den abschließenden Beschluß in Eilverfahren gem. §§ 10, 11 gelten.