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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.03.1992, Az.: 2 BvR 1269/91

Richterliche Selbstablehnung; Anhörung des Beschuldigten; Gemeindewahl; Voraussetzungen für Wählbarkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.03.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1269/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12653
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1993, 847 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1993, 55-57 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Auslegung des § 107a I StGB.

2. Es verstößt nicht gegen Art. 103 I GG, wenn der Beschuldigte in einem Strafverfahren vor der Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters nicht angehört wird.

3. Die Voraussetzung eines mindestens dreimonatigen tatsächlichen Aufenthalts in der Gemeinde für die Wahlberechtigung und eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts für die Wählbarkeit ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.