Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.02.1992, Az.: 1 BvR 1294/91
Kündigung; Postlauf; Vertrauensschutz; Wiedereinsetzung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.02.1992
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1294/91
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12633
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1992, 1952 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1992, 873 (red. Leitsatz)
- SGb 1993, 24 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Bürger kann darauf vertrauen, daß die von der Post nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten auch eingehalten werden. Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden.
2. Differenzierungen danach, ob die Verzögerungen auf eine starke Beanspruchung der Post, etwa vor Feiertagen, oder auf verminderte Dienstleistung, z. B. an Wochenenden, beruhen, sind unzulässig.