Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.01.1992, Az.: 2 BvR 1754/91
Freiheitsentzug; Untersuchungshaft; Haftprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.01.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1754/91
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12642
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Saarbrücken 08.11.1991 - 1 Ws 425/91 (H)
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1992, 594 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1992, 1749-1750 (Volltext mit red. LS)
- StV 1992, 123-124
Redaktioneller Leitsatz
1. Der Freiheitsentzug einer verdächtigten Person ist nur dann gerechtfertigt, wenn zur Sicherung einer schnellen Aufklärung eine andere Maßnahme nicht in Betracht kommt.
2. Die Rechte des sich in Untersuchungshaft Befindlichen werden verletzt, wenn bei einer Haftprüfung nach § 121 StPO lediglich formelhaft der Gesetzeswortlaut wiederholt wird.