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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.01.1992, Az.: 2 BvR 1754/91

Freiheitsentzug; Untersuchungshaft; Haftprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.01.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1754/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12642
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Saarbrücken 08.11.1991 - 1 Ws 425/91 (H)

Fundstellen

  • MDR 1992, 594 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1992, 1749-1750 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1992, 123-124

Redaktioneller Leitsatz

1. Der Freiheitsentzug einer verdächtigten Person ist nur dann gerechtfertigt, wenn zur Sicherung einer schnellen Aufklärung eine andere Maßnahme nicht in Betracht kommt.

2. Die Rechte des sich in Untersuchungshaft Befindlichen werden verletzt, wenn bei einer Haftprüfung nach § 121 StPO lediglich formelhaft der Gesetzeswortlaut wiederholt wird.