Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1991, Az.: 2 BvR 1056/90
Strafentschädigung; Unschuldsvermutung; Entscheidungsgründe; Strafverfahrensabschluß vor Schuldspruchreife
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.11.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1056/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12372
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1992, 2011-2012 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen einer Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen können gegen die Unschuldsvermutung verstoßen, wenn das vorausgegangene Strafverfahren vor Schuldspruchreife abgeschlossen worden war.