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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.11.1991, Az.: 1 BvR 743/90

Rechtsanwalt; Standesrecht; Fachanwalt für Strafrecht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.11.1991
Aktenzeichen
1 BvR 743/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12340
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AnwBl 1992, 133 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1992, 493 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1992, 189 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt weder gegen Art. 3 I noch gegen Art. 12 I GG, daß nach gegenwärtigem Standesrecht die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" unzulässig ist. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, ein förmliches Prüfungsverfahren einzuführen, das eine entsprechende Qualifikation ermöglicht.