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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.09.1991, Az.: 2 BvR 1327/89

Mindestverbüßung; Freiheitsstrafe; Lebenslang; Verurteilter; Vollstreckung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.09.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1327/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12362
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1992, 64
  • NJW 1992, 2344-2346 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1992, 405-407 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1992, 25-26

Redaktioneller Leitsatz

1. Der Anspruch des zur lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde ist umso mehr zu beachten, wenn bereits mehr als 15 Jahre verbüßt wurden.

2. Soweit die weitere Vollstreckung angeordnet wird, muß der Beschluß die hinreichende Auseinandersetzung mit den vorliegenden Gegebenheiten erkennen lassen.