Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.09.1991, Az.: 2 BvR 1327/89
Mindestverbüßung; Freiheitsstrafe; Lebenslang; Verurteilter; Vollstreckung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.09.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1327/89
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1991, 12362
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1992, 64
- NJW 1992, 2344-2346 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 1992, 405-407 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 1992, 25-26
Redaktioneller Leitsatz
1. Der Anspruch des zur lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde ist umso mehr zu beachten, wenn bereits mehr als 15 Jahre verbüßt wurden.
2. Soweit die weitere Vollstreckung angeordnet wird, muß der Beschluß die hinreichende Auseinandersetzung mit den vorliegenden Gegebenheiten erkennen lassen.