Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.06.1991, Az.: 1 BvR 546/91
Rechtsprechung in DDR; Unabhängige Richter; Vorübergehender Richtereinsatz; Richterablehnung wegen Befangenheit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 26.06.1991
- Aktenzeichen
- 1 BvR 546/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 19776
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 1991, 1139 (Volltext mit amtl. LS)
- DtZ 1991, 408
- MDR 1991, 1208-1209 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die dem Einigungsvertrag zugrundeliegende Erwägung, daß den nach dem früheren Recht der DDR berufenen Richtern nicht generell die Bereitschaft und die Fähigkeit abgesprochen werden kann, unabhängige Richter i. S. des GG zu werden und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Recht zu sprechen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß aufgrund des Einigungsvertrages während einer Übergangszeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Richter tätig sind, deren Qualifikation nicht den Anforderungen entsprechen, die nach dem Deutschen Richtergesetz von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen sind.
3. Zur Ablehnung von nach früherem DDR-Recht berufenen Richtern wegen Befangenheit.