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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.06.1991, Az.: 2 BvR 747/91

Räumung; Mieter; Dritte; Eigenbedarf

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.06.1991
Aktenzeichen
2 BvR 747/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12264
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WuM 1991, 465-466 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Fraglich ist, inwieweit die Äußerung des wegen Eigenbedarfs gekündigtem Mieters in einem Räumungsprozeß, der Vermieter hätte die Wohnung bereits an einen Dritten vermietet, in den Schutzbereich des Art. 13 und Art. 14 GG fällt.