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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 05.06.1991, Az.: 2 BvR 103/91

Rechtliches Gehör; Befangenheit; Richter; Frist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.06.1991
Aktenzeichen
2 BvR 103/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12254
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamburg 09.01.1991 - 2a Ws 9/91

Fundstelle

  • NJW 1991, 2758 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Nachdem die Richter namhaft gemacht wurden, ist es aufgrund des Grundrechts auf rechtliches Gehör geboten, dem Betroffenen eine Frist für einen Antrag auf Befangenheit einzuräumen.