Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.02.1991, Az.: 1 BvR 1548/90
Vollzugsausetzung; Interessenabwägung; Kein Vorrang öffentlicher Interessen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.02.1991
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1548/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12334
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ-RR 1991, 365-366 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Art. 19 IV GG verbietet eine Auslegung des § 80 dahin, dem Interesse der öffentlichen Gewalt im Vollzug ihrer Entscheidungen stets oder nur regelmäßig Vorrang vor dem Interesse der Betroffenen an einem Vollzugsaufschub bis zur definitiven Klärung der Rechtmäßigkeit zu geben. Vielmehr muß in jedem Fall eine Abwägung zwischen den beteiligten Interessen stattfinden.