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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 24.01.1991, Az.: 2 BvR 1704/90

Strafverfahren; Flüchtig; Pflichtverteidiger; Bestellt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.01.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1704/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12365
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Frankfurt/M. 27.11.1990 - 2 Ausl. I 23/90

Fundstellen

  • MDR 1991, 404-405 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1991, 1411-1412 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1991, 294-295 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn gegen einen Betroffenen ein Strafverfahren anhängig ist, dieser davon in Kenntnis gesetzt wird und flüchtet, kann in dem Strafverfahren der Betroffene durch einen bestellten Pflichtverteidiger vertreten werden.