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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 16.11.1990, Az.: 1 BvR 1280/90

Sachverständige; Höchstaltersgrenze; Satzungsmäßige Einführung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.11.1990
Aktenzeichen
1 BvR 1280/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12229
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • GewArch 1991, 103
  • NVwZ 1991, 358-359 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die satzungsmäßige Einführung einer generellen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für öffentlich bestellte Sachverständige verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.