Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.07.1990, Az.: 1 BvR 237/88
Sitzblockade; Gewalt; Verwerflichkeitsprüfung; Nötigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 26.07.1990
- Aktenzeichen
- 1 BvR 237/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 12265
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JR 1991, 13-16 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- NJW 1991, 971-972 (Volltext mit red. LS)
- StV 1990, 491
Redaktioneller Leitsatz
1. Wenn der Gewaltbegriff des § 240 StGB hinsichtlich eines psychischen Zwangs bestimmt wird, ist eine Verwerflichkeitsprüfung erforderlich.
2. Dieser ist nicht genügt, wenn das Gericht zwar die Notwendigkeit einer Einzelabwägung erkennt, die Entscheidungsgründe darüber aber nichts enthalten.
3. Bei der Verwerflichkeitsprüfung bezüglich einer Sitzblockade sind rechtlich geschützte Interessen Dritter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in die Abwägung einzubeziehen.