Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.03.1990, Az.: 2 BvR 1463/88

Strafbar; Ortssatzung; Anforderungen; Rechtsnorm; Geldbuße

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.03.1990
Aktenzeichen
2 BvR 1463/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12192
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1990, 394-395 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1991, 288 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • NVwZ 1990, 751

Redaktioneller Leitsatz

1. Der Rechtsanwender muß aus einer Norm ersehen können, ob ein bestimmtes Verhalten strafbar ist.

2. Den Anforderungen des Art.103 Abs. 2 GG ist insoweit nicht Genüge getan, wenn eine Ortssatzung bestimmt, daß der Verstoß gegen sie mit einer Geldbuße bestraft werden kann.