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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.01.1990, Az.: 2 BvR 1085/89

Zivilprozeß; Kosten für Dolmetscher; Erstattungsfähigkeit; Verhältnismäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.01.1990
Aktenzeichen
2 BvR 1085/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12276
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • IPRspr 1990, 229
  • NJW 1990, 3072-3073 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Auffassung, daß im Zivilprozeß die Dolmetscherkosten für die schriftliche Übersetzung von Schriftsätzen dann nicht erstattungsfähig sind, wenn es um einen einfach gelagerten Sachverhalt geht, die schriftliche Übersetzung für das prozessuale Vorgehen der Parteien ohne Bedeutung ist und ihre Kosten außer Verhältnis zur Höhe der Klageforderung stehen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.