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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.12.1989, Az.: 2 BvR 1741/89

Unschuldsvermutung; Geständnis; Anderes Verfahren; Ermittlungsverfahren; Widerrufsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.12.1989
Aktenzeichen
2 BvR 1741/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamm 10.10.1989 - 4 Ws 461/89

Fundstellen

  • NStZ 1990, 30
  • NStZ 1991, 30 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein richterliches Geständnis aus einem anderen Verfahren kann vom Gericht im Widerrufsverfahren verwendet werden. Auch ein anderes Ermittlungsverfahren kann herangezogen werden. Die Unschuldsvermutung wird nicht verletzt.