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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.11.1989, Az.: 2 BvR 246/89

Gemeindevertreter; Antragstellung; Annahme; Tagesordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.11.1989
Aktenzeichen
2 BvR 246/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12226
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1990, 1105 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1990, 355-356 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Unter dem Gesichtspunkt des Art. 19 IV GG ist es nicht zu beanstanden, daß Gemeindevertreter nach der Gemeindeordnung über das Recht, Anträge zu stellen hinaus u. a. nur dann das Recht auf Aufnahme dieser Anträge in die Tagesordnung der Gemeindevertretung haben, wenn sie von einem Viertel der Gemeindevertreter unterstützt werden.