Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.11.1989, Az.: 2 BvR 684/88
Nachforschen; Schriftsatz; Akten; Zweifel
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 21.11.1989
- Aktenzeichen
- 2 BvR 684/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12217
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1990, 2374-2375 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Verfahrensbeteiligter ist weder verpflichtet, von sich aus nachzuforschen, ob ein von ihm in zulässiger Weise eingereichter Schriftsatz sich noch bei den Akten befindet, noch ist er gehalten, bei Auftauchen diesbezüglicher Zweifel selbständig nach dem Verbleib des Schriftsatzes zu forschen.