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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.10.1989, Az.: 2 BvR 1558/89

Beschlagnahme; Bank; Anderkonto; Bank; Belege; Rechtsanwalt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
09.10.1989
Aktenzeichen
2 BvR 1558/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 12172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Würzburg

Fundstelle

  • wistra 1990, 97

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Berufsausübung eines Rechtsanwaltes wird kaum durch das Führen eines Anderkontos berührt.

2. Bei der Anordnung einer Durchsuchung oder Beschlagnahme entsprechender Belege liegt nicht zwingend ein Eingriff in die Berufsfreiheit vor. Auch das an sich bestehende Zeugnisverweigerungsrecht ändert an diesem Umstand nichts.

3. Die bei der Bank geführten Unterlagen sind keine Gegenstände i.S.d. § 97 StPO.