Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.10.1989, Az.: 2 BvR 1558/89
Beschlagnahme; Bank; Anderkonto; Bank; Belege; Rechtsanwalt
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 09.10.1989
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1558/89
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1989, 12172
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Würzburg
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- wistra 1990, 97
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Berufsausübung eines Rechtsanwaltes wird kaum durch das Führen eines Anderkontos berührt.
2. Bei der Anordnung einer Durchsuchung oder Beschlagnahme entsprechender Belege liegt nicht zwingend ein Eingriff in die Berufsfreiheit vor. Auch das an sich bestehende Zeugnisverweigerungsrecht ändert an diesem Umstand nichts.
3. Die bei der Bank geführten Unterlagen sind keine Gegenstände i.S.d. § 97 StPO.