Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.08.1989, Az.: 1 BvR 881/89

Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Soziale Bindungen; Reichweite; Transzendentale Meditation

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.08.1989
Aktenzeichen
1 BvR 881/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 12198
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87

Fundstellen

  • JuS 1990, 496
  • JuS 1993, 463-471 (Urteilsbesprechung von WissMit. Thomas Discher)
  • NJW 1989, 3269-3271 (Volltext mit red. LS) "hier: "Transzendentale Meditation""
  • NVwZ 1990, 54 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird dadurch begrenzt, daß der soziale Geltungsanspruch des einzelnen nicht ausschließlich zu seiner Verfügung steht. Vielmehr erfolgt eine Beschränkung durch das Eingehen von sozialen Bindungen.

2. Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, die Bewegung "Transzendentale Meditation" als "Jugendsekte" zu bezeichnen.