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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.07.1989, Az.: 1 BvR 1460/85

Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.07.1989
Aktenzeichen
1 BvR 1460/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 18633
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 80, 269 - 286
  • AnwBl 1989, 557
  • DNotZ 1989, 627
  • NJW 1989, 2611-2613 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt gegen Art. 3 I GG, Anwaltsnotaren die Sozietät mit einem Steuerberater, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist, zu gestatten, sie ihnen aber mit einem Nur-Steuerberater zu untersagen. Dasselbe gilt, soweit Anwaltsnotaren die Sozietät mit Rechtsanwälten erlaubt wird, mit Kammerrechtsbeiständen dagegen nicht.