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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.04.1989, Az.: 1 BvR 1235/85

Berichterstattung; Persönlichkeitsrecht; Geheim; Öffentliches Interesse

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.04.1989
Aktenzeichen
1 BvR 1235/85
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 12189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG München

Fundstellen

  • NJW 1990, 1980 (Volltext mit red. LS)
  • NJW-RR 1990, 1048 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Eine Berichterstattung verstößt nicht zwingend dann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, die Berichterstattung jedoch von den Beteiligten geheim gehalten wird.