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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.01.1989, Az.: 1 BvR 1631/88

Stromkunden; Stromzufuhr; Verhältnismäßigkeit; Elektrizitätsversorgung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.01.1989
Aktenzeichen
1 BvR 1631/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12237
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Redaktioneller Leitsatz

1. Stromkunden müssen das Anbringen von Leitungen u.ä. dulden.

2. Dabei muß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.