Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.10.1988, Az.: 1 BvR 777/85

Urheberrecht; Geräteabgabe ; Leerkassettebhersteller; Werknutzer; Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.10.1988
Aktenzeichen
1 BvR 777/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12226
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 79, 1 - 29
  • NJW 1992, 1303-1306 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Bemessung der Vergütungssätze in den Nummern I 3 und 4 der Anl. zu § 54 IV UrhRG hat der Gesetzgeber die widerstreitenden Interessen von Urhebern, Geräteproduzenten, Leerkassettenherstellern und Werknutzern in einen angemessenen Ausgleich gebracht.

2. Zum Grundsatz der Subsidiarität von gesetzesunmittelbaren Verfassungsbeschwerden (hier gegen Vorschriften des Urheberrechts).