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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.04.1988, Az.: 2 BvR 330/88

Selbstbezichtigung; Steuerpflichtig; Steuern; Auskunft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.04.1988
Aktenzeichen
2 BvR 330/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • wistra 1988, 302

Redaktioneller Leitsatz

1. Art. 2 Abs. 1 GG schützt nicht gegen staatlichen Zwang zur Selbstbezichtigung.

2. Steuerpflichtige Personen sind dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Auch, wenn dies zur Aufdeckung von Straftaten führt.