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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 09.12.1987, Az.: 2 BvL 16/84

Gemeinde; Selbstverwaltung; Aufgabenzuweisung ; Bauleitplanung ; Baurecht; Zusammenschluß

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
09.12.1987
Aktenzeichen
2 BvL 16/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 77, 288 - 308
  • DVBl 1988, 482-486 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 2032 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1988, 619-621 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Art. 84 I erlaubt dem Bundesgesetzgeber die Zuweisung von Aufgaben an die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgaben, wenn es sich um eine punktuelle Annexregelung zu einer zur Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers gehörenden materiellen Regelung handelt und wenn diese Annexregelung für den wirksamen Vollzug der materiellen Bestimmungen des Gesetzes notwendig ist.

2. Der Bund hat mit §§ 2 I, 4 und 147 BBauG von seiner Kompetenz zur Regelung der Trägerschaft der Bauleitplanung umfassend Gebrauch gemacht; die Zuständigkeit für die Bauleitplanung ist in diesen Vorschriften erschöpfend geregelt.

3. Ein Zusammenschluß von Gemeinden i. S. von § 4 VIII BBauG liegt nur vor, wenn die Gemeinden entweder selbst die Mitglieder sind oder jedenfalls diejenigen Mitwirkungsrechte haben, die sie in einem mitgliedschaftlich organisierten Verband hätten.