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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 09.11.1987, Az.: 2 BvR 808/82

Willkürverbot; Revision; Nichtannahme ; Gleichheitssatz ; Gesetzlicher Richter; Vorlagepflicht; EuGH

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
09.11.1987
Aktenzeichen
2 BvR 808/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12233
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Clausnitzer, NJW 89, 641
  • EuR 1988, 190-200
  • NJW 1988, 1456-1459 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1988, 621 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur verfassungskonformen Anwendung des § 554b ZPO.

2. An den vom BVerfG entwickelten Voraussetzungen des Willkürbegriffs bei der richterlichen Anwendung von (Verfahrens-)Recht ist im Rahmen der Prüfung der Art. 3 I GG festzuhalten.

3. Ein Gericht, gegen dessen Entscheidungen Rechtsmittel nicht mehr statthaft sind, ist gem. Art. 101 I 2 GG verpflichtet, entscheidungserhebliche Fragen i. S. Art. 177 I EWGV, auf die es für jeden erfahrenen und kundigen Juristen offensichtlich und vernünftigerweise nicht lediglich eine zweifelsfreie Antwort gibt, dem EuGH vorzulegen.