Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.09.1987, Az.: 2 BvR 814/87
Jugendlicher; Arbeitsleistung; Anfechtbarkeit; Jugendgericht
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.09.1987
- Aktenzeichen
- 2 BvR 814/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12289
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1988, 477 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 1988, 34
Redaktioneller Leitsatz
1. Es liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz dadurch vor, daß jugendgerichtliche Urteile nur eingeschränkt anfechtbar sind.
2. Die Beschränkung der Ablehnung eines Richters nach § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO auf bestimmte Abschnitte des Verfahrens verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
3. Der Schutzbereich des Art. 12 GG ist durch die Möglichkeit, dem Jugendlichen als Erziehungsmaßnahme die Erbringung von Arbeitsleistungen aufzuerlegen, nicht betroffen.