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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.07.1987, Az.: 1 BvR 54/87

Einkommensteuer ; Unterhalt; Zwangsläufigkeit ; Eheleute; Dauernde Trennung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.07.1987
Aktenzeichen
1 BvR 54/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12263
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1988, 127 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Für die steuerliche Berücksichtigung unabweisbarer, zwingender Unterhaltsverpflichtungen dürfen keine realitätsfremden Grenzen gezogen werden. Wesentliche Anhaltspunkte für die Zwangsläufigkeit von Unterhaltsleistungen sind die Regelsätze der Sozialhilfe.

2. Von Verfassungs wegen sind einkommensteuerrechtlich solche Ausgaben zu berücksichtigen, die außerhalb der Sphäre der Einkommenserzielung anfallen und für den Steuerpflichtigen unvermeidbar sind.