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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.06.1986, Az.: 1 BvR 857/85

Verfassungsbeschwerde; Minderjähriger; Bestellung eines Pflegers; Sorgerecht; Gesetzlicher Vertreter; Vertretung; Prozeßfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.06.1986
Aktenzeichen
1 BvR 857/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12306
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 72, 122 - 141
  • FamRZ 1986, 871
  • MDR 1986, 820-821 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 3129-3131 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1987, 43 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

1. Sofern ein Minderjähriger eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Sorgerechtsentscheidung erheben will und die Eltern sich weigern, diese einzulegen, ist, um die Prozeßfähigkeit des Minderjährigen zu gewährleisten, ein Ergänzungspfleger zu bestellen.

2. Fehlt eine Bestellung eines Ergänzungspflegers, so kann die Vertretung des Minderjährigen durch einen nicht förmlich Bestellten erfolgen.