Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.02.1986, Az.: 1 BvR 1384/85

Verfassungsgericht; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Kindererziehungszeiten; Anrechnungsversagung; Ausnahme; Besonderer Vollziehungsakt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.02.1986
Aktenzeichen
1 BvR 1384/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 17989
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 72, 39 - 50
  • JZ 1986, 584-586
  • MDR 1986, 822 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 1741-1742
  • NVwZ 1986, 631 (amtl. Leitsatz)
  • NZA 1986, 407

Amtlicher Leitsatz

Unmittelbar gegen das Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) eingelegte Verfassungsbeschwerden von Müttern, die vor dem 31. 12. 1920 geboren sind und denen die Anrechnung von Kindererziehungszeiten versagt worden ist (§§ 1250, 1251a RVO), sind unzulässig, weil zur Durchführung dieses Gesetzes ein besonderer Vollziehungsakt erforderlich ist und die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht vorliegen.