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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.12.1985, Az.: 1 BvL 23/84

Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Eigentumsgarantie; Vergleichsmiete; 30 %ige Steigerung des Mietzinses; Wegfall der Preisbindung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.12.1985
Aktenzeichen
1 BvL 23/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12081
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 71, 230 - 255
  • JZ 1986, 682-684
  • MDR 1986, 643-644 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 1669-1671 (Volltext mit amtl. LS)
  • WuM 1986, 101-106 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.