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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.06.1985, Az.: 2 BvR 414/84

Rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Rechtswegerschöpfung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.06.1985
Aktenzeichen
2 BvR 414/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 70, 180 - 190
  • DVBl 1986, 31-33 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 371-372 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 198 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Sofern durch eine Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt werden soll, muß sich zur Bejahung der Rechtswegerschöpfung im einstweiligen Rechtsschutz ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 VwGO anschließen.