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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.03.1985, Az.: 1 BvR 1245/84

Sozialgerichtsverfahren; Sofortvollzug; Krankenversicherung; Kassenarzt; Recht auf Gehör; Sozialgerichtliche Selbstkontrolle; Kassenärztliche Zulassung; Gemeinschaftspraxis

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.03.1985
Aktenzeichen
1 BvR 1245/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12151
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 69, 233 - 248
  • DVBl 1985, 669-670 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2187-2189 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Ablehnung eines Antrags, den Sofortvollzug gem. § 97 III SGG einstweilen auszusetzen, unterliegt bei Verletzung des Rechts auf Gehör der sozialgerichtlichen Selbstkontrolle, selbst wenn die Entscheidung zunächst als unanfechtbar angesehen wird.

2. Zur Entziehung der kassenärztlichen Zulassung bei Angehörigen einer Gemeinschaftspraxis und zum Sofortentzug dieser Maßnahme.