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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 01.10.1984, Az.: 1 BvR 231/84

Baugenehmigung; Nachbar; Gefährdung des Rechtguts

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.10.1984
Aktenzeichen
1 BvR 231/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11705
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • GewArch 1985, 16

Redaktioneller Leitsatz

1. Eine verfahrensrechtliche Bevorzugung des Dritten, der eine Baugenehmigung anficht, gegenüber demjenigen, der die Genehmigung erhält, ist aus keiner Rechtsnorm herzuleiten.

2. Dabei kann bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Gesichtspunkt mit einfließen, daß eine Rechtsgutgefährdung des Dritten erst bei Inbetriebnahme einer Anlage eintreten kann.