Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 01.10.1984, Az.: 1 BvR 231/84
Baugenehmigung; Nachbar; Gefährdung des Rechtguts
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 01.10.1984
- Aktenzeichen
- 1 BvR 231/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11705
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- GewArch 1985, 16
Redaktioneller Leitsatz
1. Eine verfahrensrechtliche Bevorzugung des Dritten, der eine Baugenehmigung anficht, gegenüber demjenigen, der die Genehmigung erhält, ist aus keiner Rechtsnorm herzuleiten.
2. Dabei kann bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Gesichtspunkt mit einfließen, daß eine Rechtsgutgefährdung des Dritten erst bei Inbetriebnahme einer Anlage eintreten kann.