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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.07.1984, Az.: 1 BvL 10/83

Garantie der Wissenschaftsfreiheit ; Rechte der Fachhochschule ; Ausschließlichkeit; Umfang und Inhalt des Lehrangebotes

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.07.1984
Aktenzeichen
1 BvL 10/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11736
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 67, 202 - 208
  • JZ 1984, 854
  • NJW 1984, 2813 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1984, 711 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Aus der Garantie der Wissenschaftsfreiheit ergibt sich kein Recht des Fachbereichs einer Fachhochschule, ausschließlich über Umfang und Inhalt seines Lehrangebots zu bestimmen und dieses allein wahrzunehmen.