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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.11.1983, Az.: 2 BvR 1575/83

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Auslieferungsverfahren; Rügen durch Verfassungsbeschwerde; Nachträgliche Gewährung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.11.1983
Aktenzeichen
2 BvR 1575/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11510
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1984, 559 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Erst wenn gemäß § 77 IRG i. V. mit § 33 a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs beantragt wurde, kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Auslieferungsverfahren mit einer Verfassungsbeschwerde geahndet werden.