Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.11.1983, Az.: 2 BvR 1575/83
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Auslieferungsverfahren; Rügen durch Verfassungsbeschwerde; Nachträgliche Gewährung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.11.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1575/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11510
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1984, 559 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Erst wenn gemäß § 77 IRG i. V. mit § 33 a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs beantragt wurde, kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Auslieferungsverfahren mit einer Verfassungsbeschwerde geahndet werden.