Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.11.1983, Az.: 2 BvR 1684/83
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; Verlangen nach Daueraufenthalt; Aufenthaltsberechtigung; Rechtliche Absicherung ; Ausländer zweiter Generation; Verfassungsmäßigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 04.11.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1684/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11426
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1984, 720 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1984, 166 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Verlangen nach einem seit geraumer Zeit bestehenden, in die Zukunft weisenden Daueraufenthalt des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten sowie nach rechtlicher Absicherung dieses Aufenthalts durch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ist bei Ausländern der sog. zweiten Generation i. d. R. mit Art. 6 I-III GG zu vereinbaren.