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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.06.1983, Az.: 1 BvL 31/82

Gültigkeit; Gesetzgeber; Strafvorschriften; Keine Möglichkeit; Strafbefreiende Selbstanzeige

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.06.1983
Aktenzeichen
1 BvL 31/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 11515
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Saarbrücken

Fundstellen

  • BVerfGE 64, 251 - 256
  • JZ 1984, 99
  • wistra 1983, 251

Redaktioneller Leitsatz

Der Gesetzgeber hat bei Strafvorschriften keine Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige geschaffen. Dies berührt nicht die Gültigkeit von § 371 Abs. 1 AO.