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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.06.1983, Az.: 2 BvR 244/83

Pflicht zur Aktenführung; Hintanhaltung von Informationen; Entfernung aus Akten; Ausländerakte; Sachlicher Bezug ; Einführung von Informationen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.06.1983
Aktenzeichen
2 BvR 244/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 16588
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1983, 2135
  • NVwZ 1983, 604 (amtl. Leitsatz)
  • Riegel, NJW 84, 2194

Amtlicher Leitsatz

1. Die Pflicht der Ausländerbehörden zur vollständigen Aktenführung steht nicht nur einer Hintanhaltung von Informationen und Wertungen, sondern auch deren Entfernung aus den Akten entgegen, wenn sie erst einmal rechtmäßig dort hingelangt sind.

2. Die einfachgesetzliche Rechtmäßigkeit der Einführung von Mitteilungen, Erkenntnissen und dergleichen in die Ausländerakten setzt voraus, daß die umstrittenen Informationen in einem sachlichen Bezug zu dem Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet stehen, den zu überwachen und zu lenken in den gesetzlich gezogenen Grenzen Aufgabe der Ausländerbehörde ist.